Leistungen am Standesamt
Ausstellung Geburtsurkunde
Meldung einer Geburt
Beurkundung eines Neugeborenen (Infoblatt)
Vaterschaftsanerkennung
Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Namenserklärungen
Eheschließung
Verpartnerung
Heiratsurkunden
Partnerschaftsurkunden
Meldung eines Sterbefalls
Urnenaufbewahrungsbescheid
Sterbeurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Das Standesamt ist seit 1.1.1939 für die Registrierung aller Personenstandsfälle (Geburt/Ehe/Partnerschaft/Tod) zuständig. Davor war dies Aufgabe der Pfarrämter.
Kontakt:
Evelyn Fritz
E-Mail: e.fritz@rottenmann.gv.at
Büro: Parterre Tür 1
Beachten Sie die Abgabefrist 31. März 2026! Die Verordnung: Zweitwohnsitz-und-Wohnungsleerstandsabgabe Die Erklärungen: Zweitwohnsitzabgabe_Erklaerung Wohnungsleerstandsabgabe_Erklaerung
Freie Gemeindewohnung Wohnfläche: 34,40 m² Verfügbar ab: 1.3.2026 Miete: € 325,73 (inkl. Betriebs- und Heizkosten)
09.02. bis 20.02.2026 Bekanntgabe der geplanten Landezonen in der Steiermark und Ersuchen um Unterstützungsleistung
AMTSSTUNDEN
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Mittwoch
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Donnerstag & Freitag
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Hauptstraße 56
8786 Rottenmann
Telefon: +43(0) 3614 2411-0
Telefax: +43(0) 3614 2411–58
E-Mail:rathaus@rottenmann.at
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