Suche
Close this search box.

Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Die Verordnung:

Zweitwohnsitz-und-Wohnungsleerstandsabgabe

Die Erklärungen:
 
Die Ausnahmeanträge:
 
Schreiben mit der Bitte um Beachtung:
 

Abgabefrist bis Dienstag (nach Ostern) 2. April 2024.

AMTSSTUNDEN

Montag & Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag & Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

KONTAKT

Hauptstraße 56
8786 Rottenmann

Telefon: +43(0) 3614 2411-0
Telefax: +43(0) 3614 2411–58
E-Mail:rathaus@rottenmann.at

BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE

Montag und Mittwoch
nur nach telefonischer Vereinbarung
+43(0) 3614 2411-0