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News - Bleiben Sie auf dem neusten Stand!

Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister. 

Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Beachten Sie die Abgabefrist 31. März 2025!

BA12 Fußgängerumleitung Burgtorsiedlung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund der eingeengten und für die Bauarbeiter unüberschaubaren Platzverhältnisse im Bereich der Baustelle Unterführung B113 (Zufahrt Stadt Mitte – Einfahrt Burgtorsiedlung) wurde im Zuge der Besichtigung Vorort – zur Sicherstellung Ihrer persönlichen Gesundheit – der Beschluss gefasst den Fußgängerverkehr über die Unterflurtrasse, sowie den „Fußweg Burgtorsiedlung“ umzuleiten.

Wir danken für Ihr Verständnis

die Stadtgemeinde Rottenmann

Bauleitung der Fa. GRANIT

Bauarbeiten 10.03. bis voraussichtlich 31.08.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie in aller Form darüber informieren, dass die Bauarbeiten des Bauabschnittes 12 – Kanalbau / Stadtgemeinde Rottenmann & Städtische Betriebe Rottenmann GmbH im Bereich des Ortsteils Westrandsiedlung mit 10. März 2025 wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten – Leitungsverlegung SW-, RW-Kanal, Stromleitungserneuerung, Glasfaserkabelverlegung, sowie der abschließende Straßenbau – starten am 10.03.2025 und werden voraussichtlich bis 31. August 2025 andauern. Witterungsbedingt kann es zu wochenweisen Verschiebungen kommen.

Bitte beachten Sie, dass es während der angegebenen Zeit zu Verkehrsbehinderungen kommen kann, die in einigen Fällen sogar zu Totalsperren aufgrund eingeengter Platzverhältnisse führen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen, alternative Routen gemäß den laufend aktualisierten Ankündigungen auf der gemeindeeigenen Internetseite beziehungsweise den Vorort mittels Schilder angekündigten Umleitungen zu nutzen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

das ausführende Team

Fakten zu den Schließzeiten der Kindergärten: Bericht des Bürgermeisters

Liebe Rottenmannerinnen und Rottenmanner,

Die Wahlkampfzeit ist immer auch eine Zeit, in der Tatsachen und Fakten oft ins Hintertreffen geraten. Doch gerade, wenn es um Gemeindeeinrichtungen und Kinderbetreuung geht, sollten wir darauf vertrauen können, dass diese Themen nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht werden – vor allem nicht, wenn es sich um Falschmeldungen handelt.

Eine der aktuellsten Diskussionen betrifft die Schließzeiten der drei Kindergärten in Rottenmann. Es wird behauptet, dass die Kindergärten über 10-15 Wochen im Jahr geschlossen seien, was durch die Fakten nicht gestützt wird. Außer den gesetzlichen Ferien gibt es sogenannte „Schließtage“ (Fenstertage), an diesen wird jedoch ein Journaldienst angeboten. Die Öffnungszeiten richten sich an solchen Tagen nach dem Bedarf der Eltern. Tatsächlich geschlossen sind unsere Kindergärten, die ebenfalls eine Bildungseinrichtung sind, lediglich 8 Wochen und 2 Tage im gesamten Betreuungsjahr.

Ich bin mir bewusst, dass diese 8 Wochen auch für viele Eltern eine Herausforderung darstellen können. Gerade in den Sommerferien bieten wir als Gemeinde jedes Jahr ein Betreuungsangebot an, um den Eltern entgegenzukommen und eine Entlastung zu schaffen. Dies ist eine der Maßnahmen, mit der wir den Bedürfnissen der Familien gerecht werden, auch wenn wir wissen, dass diese Zeit nicht immer einfach zu überbrücken ist.

Es gibt zudem pädagogische und psychologische Gründe, die gegen eine ganzjährige Betreuung sprechen. Kinder brauchen regelmäßige Pausen von strukturierten Bildungs- und Betreuungsangeboten, um sich frei entfalten zu können. Dauerhafte institutionelle Betreuung könnte zu Reizüberflutung und Stress führen, was die Entwicklung negativ beeinflussen kann. Auch die Bindung zwischen Eltern und Kindern würde durch eine ständige Betreuung geschwächt, da die gemeinsame Zeit für den Beziehungsaufbau reduziert wird.

Ein weiteres Risiko einer ganzjährigen Betreuung ist die Überlastung der Kinder. Kinder brauchen Zeit für selbstbestimmtes Lernen, kreative Impulse und individuelle Entfaltung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ihre intrinsische Motivation zum Entdecken und spielerischen Lernen sinkt.

Natürlich bin ich mir darüber bewusst, dass auch in einem Ganzjahresbetrieb Kinder einige Wochen Ferien genießen könnten. Doch an dieser Stelle kommt das nächste wichtige Problem ins Spiel: die finanziellen Auswirkungen.

Längere Öffnungszeiten und mehr Personal bedeuten höhere Kosten – nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die Eltern. Um die Qualität der Betreuung aufrechtzuerhalten, wäre es notwendig, die Einrichtungen an externe Träger zu vergeben, was die Ausgaben weiter erhöhen würde. Dies würde die finanzielle Belastung für die Familien steigern und den Kindergarten teurer machen.

Schließlich möchte ich betonen, dass die tatsächliche Schließzeit von 8 Wochen und 2 Tagen eine sachliche Grundlage für die Diskussion bietet. Es scheint, dass diese Thematik teils übertrieben dargestellt wurde. Natürlich ist es verständlich, dass jede Familie individuelle Herausforderungen hat, aber es ist wichtig, den Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten zu richten und Thematiken nicht künstlich aufzublasen.

Die Behauptung, dass Eltern ihre Kinder in Nachbargemeinden unterbringen müssten, ist schlichtweg falsch. Ich habe mit den Nachbargemeinden Admont, Lassing, Trieben und Selzthal gesprochen und dort sind keine längeren Öffnungszeiten im Vergleich zu uns vorhanden.

In der Politik ist es wichtig, auf Fakten und nicht auf Polemik oder Übertreibungen zurückzugreifen.

Ich setze mich dafür ein, dass wir diese Diskussion auf der Grundlage von Tatsachen führen.

Herzlichst,
Ihr Bürgermeister

Günter Gangl

𝐄𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐬𝐛𝐚𝐮 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐛𝐞𝐭𝐫𝐞𝐮𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐎𝐩𝐩𝐞𝐧𝐛𝐞𝐫𝐠 – 𝐍ä𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐢𝐧 𝐏𝐥𝐚𝐧𝐮𝐧𝐠

Die Kinderbetreuung in Oppenberg wurde in den vergangenen Jahren maßgeblich verbessert. Als Bürgermeister Günter Gangl im Jahr 2022 das Amt übernahm, wurde die Betreuung ausschließlich von Edith Pichlmaier als Tagesmutter geführt. Sie leistete großartige Arbeit, doch die gesamte Verantwortung lag alleine auf ihren Schultern. Dadurch bestand immer das Risiko, dass es im Falle von Ausfällen – sei es durch Krankheit oder andere Umstände – keine Vertretung gab. Zudem durfte sie alleine nur maximal fünf Kinder, mit Ausnahmegenehmigung sechs, gleichzeitig betreuen.

Um eine nachhaltigere Lösung zu finden und gleichzeitig den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, setzte sich Bürgermeister Gangl für die Übergabe der Einrichtung an die Volkshilfe ein. Gemeinsam mit der Volkshilfe wurde daraufhin das Pilotprojekt „Tagesmutterbetreuungsstätte Oppenberg“ gestartet, welches es so nur noch an einem weiteren Standort in der Steiermark gibt. Durch die Aufnahme einer zusätzlichen Tagesmutter konnten nicht nur mehr Kinder gleichzeitig betreut werden, sondern auch die Vertretung im Fall eines Ausfalls wurde erleichtert, da die Volkshilfe mit ihrem Netzwerk an Einrichtungen über Vertretungspersonal verfügt. Seit September 2023 steht Katja Stocker Edith Pichlmaier als wertvolle Erweiterung zur Seite.

Ende 2024 folgte dann der nächste große Schritt: Da der Bedarf auf zehn Kinder anstieg und eine Tagesmutterbetreuungsstätte nur maximal neun Kinder gleichzeitig aufnehmen darf, wurde die Betreuungseinrichtung zu einem Kindergarten ausgebaut. Durch Katja Stockers Ausbildung zur Elementarpädagogin waren für diesen Schritt erfreulicherweise keine größeren personellen Veränderungen notwendig. Lediglich eine Ergänzung durch die langjährige Krippenpädagogin und Leiterin der Volkshilfe-Kinderkrippe in Rottenmann, Nadine Jauk, die ab sofort auch die pädagogische Leitung und Verantwortung für Oppenberg übernimmt, wurde umgesetzt. Ihr gilt ein besonderer Dank für ihr großes Engagement, mit dem sie nun zwei Standorte betreut.

Dieser Umbau war mit Kosten von rund 50.000 Euro sowie einigen behördlichen Auflagen verbunden. Dennoch wurden keine Mühen gescheut, um den Familien in Oppenberg die bestmögliche Betreuung zu bieten. Nach dem Start Mitte November, pünktlich zum dritten Geburtstag des zehnten Kindes, fand die offizielle Eröffnung Ende Jänner statt. Gemeinsam mit Theresa Gößler (Bereichsleiterin für Kinderbildung und -betreuung der Volkshilfe), Michael Fölsner (Geschäftsführer der Städtischen Betriebe, der den Umbau koordinierte), dem Personal und den Kindern vor Ort wurde die Erweiterung feierlich begangen.

Ein besonderer Dank gilt der Volkshilfe, allen voran Frau Theresa Gößler, die wesentlich dazu beigetragen hat, die bürokratischen Hürden im Hintergrund zu bewältigen. Die Zusammenarbeit mit der Volkshilfe ist eine große Bereicherung für Oppenberg, denn sie ist nicht nur ein verlässlicher, sondern auch ein äußerst engagierter Partner in der Kinderbetreuung.

Die Planungen gehen bereits weiter: Um das Betreuungsangebot noch weiter zu verbessern, wird aktuell die Erweiterung des Kindergartens zu einer alterserweiterten Gruppe geprüft. Dadurch könnten künftig bereits Kinder ab dem 18. Lebensmonat aufgenommen werden – und das bei vergleichsweise geringen zusätzlichen Auflagen. Damit wäre ein weiterer großer Schritt zur optimalen Kinderbetreuung in Oppenberg gesetzt und im besten Fall auch eine Entlastung für die Kinderkrippe in Rottenmann geschaffen, die aktuell aus allen Nähten platzt.

Ebenfalls in Planung ist die Einführung eines Sommerkindergartens. Sollte genügend Bedarf bestehen, soll sichergestellt werden, dass Eltern auch in den Sommermonaten eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben.

Das Ziel der Stadt Rottenmann ist es, die Infrastruktur für Familien kontinuierlich zu verbessern. Mit diesem Kindergarten-Ausbau wurde bereits ein wichtiger Meilenstein erreicht – und weitere sollen folgen.

Herzlichst,
Ihr Bürgermeister

Günter Gangl

𝐄𝐢𝐧 𝐬𝐭𝐚𝐫𝐤𝐞𝐬 𝐙𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭 𝐢𝐧 𝐑𝐨𝐭𝐭𝐞𝐧𝐦𝐚𝐧𝐧

Die Stadtgemeinde Rottenmann arbeitet gemeinsam mit der Siedlungsgenossenschaft Rottenmann an der Realisierung eines zukunftsweisenden Projekts: den Neubau eines modernen Gebäudes für die ortsansässige Polizei. Gerade in der jüngeren Vergangenheit wurde deutlich, wie wichtig eine starke Sicherheitsinfrastruktur für Städte und Gemeinden ist. Rottenmann setzt daher mit diesem Vorhaben ein klares Zeichen für Sicherheit und eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden.

Am Donnerstag besuchte Bürgermeister Günter Gangl die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann, um gemeinsam mit den Vorständen, Herrn Mag. Mario Kleissner und Herrn Bmstr. DI (FH) Uwe Nerwein M.Sc., die Baupläne nochmals zu begutachten. Alle Beteiligten zeigten sich äußerst zufrieden mit dem Konzept und der sorgfältigen Planung.

Der Grundstein für dieses wichtige Vorhaben wurde bereits am 23. Januar 2025 gelegt, als der Vertrag für den Bau unterzeichnet wurde. Mit der am 30. Januar erteilten Baubewilligung wurde ein weiterer bedeutender Schritt zur Stärkung der Infrastruktur und Sicherheit in Rottenmann gesetzt.

Dieses Projekt ist ein hervorragendes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Stadtgemeinde Rottenmann und der Siedlungsgenossenschaft Rottenmann. Bürgermeister Gangl spricht den beiden Vorständen, Mag. Mario Kleissner und DI Uwe Nerwein M.Sc., seinen besonderen Dank für ihren großen Einsatz aus, der maßgeblich zum bisherigen Erfolg dieses Projekts beigetragen hat. Die Stadtgemeinde freut sich auf eine weiterhin starke Partnerschaft.

Beratungstermine zur Existenzsicherung durch die Caritas

Beratungen jeweils Dienstag im Sitzungszimmer des Rathauses Rottenmann von 9 bis 12 Uhr:

am 10. Dezember 2024

Termine 2025:
am 21. Jänner 2025
am 25. Februar 2025
am 25. März 2025
am 22. April 2025
am 20. Mai 2025
am 24. Juni 2025
am 22. Juli 2025
am 23. September 2025
am 21. Oktorber 2025
am 18. November 2025
am 16. Dezember 2025

Termine finden ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung bei Frau Huber Katharina unter Tel. 0676/88015 8334 statt.

Amtssignatur

Amtssignatur der Stadtgemeinde Rottenmann gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Stadtgemeinde Rottenmann im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Rottenmann auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebraucht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

      • die Bildmarke der Behörde und


      • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
     

    Dieses Dokument wurde amtssigniert.

    Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://rottenmann.at/amtssignatur/

     

    Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes

    Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden. 

    Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunkt und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)

    Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes

    Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.

    Walkingtreff

    Treffpunkt jeden Montag um 9 Uhr am Rathausvorplatz
    2 Gruppen – 1 x gemütlich, 1 x sportlich
    Bei JEDEM Wetter!!

    Pause in den Sommerferien!

    Klimaticket Steiermark

    Klimaticket Steiermark

    Die Stadtgemeinde Rottenmann hat zwei übertragbare Klimatickets Steiermark angekauft und stellt diese der Bevölkerung leihweise zur Verfügung.

     

    Die Vergabe erfolgt kostenlos nur an GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Rottenmann unter Vorlage eines Ausweises (davon wird im Stadtamt eine Kopie erstellt) und ist tageweise oder für maximal 3 aufeinanderfolgende Werktage pro Monat möglich. Reservierungen max. einen Monat im Vorhinein.

     

    Auskunft und Reservierung im Bürgerservice bei Heike König, Tel.: 03614/2411-28

    AMTSSTUNDEN

    Montag & Dienstag
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch
    08:00 bis 12:00 Uhr
    14:00 bis 18:00 Uhr

    Donnerstag & Freitag
    08.00 bis 12.00 Uhr

    KONTAKT

    Hauptstraße 56
    8786 Rottenmann

    Telefon: +43(0) 3614 2411-0
    Telefax: +43(0) 3614 2411–58
    E-Mail:rathaus@rottenmann.at

    BÜRGERMEISTER
    SPRECHSTUNDE

    Montag und Mittwoch
    nur nach telefonischer Vereinbarung
    +43(0) 3614 2411-0