Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister.
Mai – Dezember 2025
Im Bahnhof Rottenmann finden bis zum Bereich des Lagerhauses in Sankt Georgen umfangreiche Erhaltungsarbeiten statt. Oberleitungsmasten (Rammarbeiten, Montage- und Fundierungsarbeiten) werden neu errichtet. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgen auch Gleisbauarbeiten und Weichenneulagen.
Rammen und Stellen von Oberleitungsmasten
Nacht- und Wochenendarbeiten
Um den Bahnbetrieb aufrechterhalten zu können werden die Arbeiten auch in der Nacht und an den Wochenenden und Feiertagen durchgeführt.
jeweils auch von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Wir bitten Sie, die beiliegende Information nach Möglichkeit in den Ihnen zur Verfügung stehenden Medien (Website, etc.) zu veröffentlichen. Vielen Dank!
Diese Information wurde auch per Postwurf an Anrainer:innen geschickt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team
Projektkommunikation
ÖBB-Infrastruktur AG
Stab Kommunikation – INFRA.Projektkommunikation
1020 Wien, Praterstern 4
projektkommunikation@oebb.at
infrastruktur.oebb.at
Beachten Sie die Abgabefrist 31. März 2025!
Zweitwohnsitz-und-Wohnungsleerstandsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten Sie in aller Form darüber informieren, dass die Bauarbeiten des Bauabschnittes 12 – Kanalbau / Stadtgemeinde Rottenmann & Städtische Betriebe Rottenmann GmbH im Bereich des Ortsteils Westrandsiedlung mit 10. März 2025 wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten – Leitungsverlegung SW-, RW-Kanal, Stromleitungserneuerung, Glasfaserkabelverlegung, sowie der abschließende Straßenbau – starten am 10.03.2025 und werden voraussichtlich bis 15. November 2025 andauern. Witterungsbedingt kann es zu wochenweisen Verschiebungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass es während der angegebenen Zeit zu Verkehrsbehinderungen kommen kann, die in einigen Fällen sogar zu Totalsperren aufgrund eingeengter Platzverhältnisse führen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen, alternative Routen gemäß den laufend aktualisierten Ankündigungen auf der gemeindeeigenen Internetseite beziehungsweise den Vorort mittels Schilder angekündigten Umleitungen zu nutzen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
das ausführende Team


Liebe Rottenmannerinnen und Rottenmanner,
Die Wahlkampfzeit ist immer auch eine Zeit, in der Tatsachen und Fakten oft ins Hintertreffen geraten. Doch gerade, wenn es um Gemeindeeinrichtungen und Kinderbetreuung geht, sollten wir darauf vertrauen können, dass diese Themen nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht werden – vor allem nicht, wenn es sich um Falschmeldungen handelt.
Eine der aktuellsten Diskussionen betrifft die Schließzeiten der drei Kindergärten in Rottenmann. Es wird behauptet, dass die Kindergärten über 10-15 Wochen im Jahr geschlossen seien, was durch die Fakten nicht gestützt wird. Außer den gesetzlichen Ferien gibt es sogenannte „Schließtage“ (Fenstertage), an diesen wird jedoch ein Journaldienst angeboten. Die Öffnungszeiten richten sich an solchen Tagen nach dem Bedarf der Eltern. Tatsächlich geschlossen sind unsere Kindergärten, die ebenfalls eine Bildungseinrichtung sind, lediglich 8 Wochen und 2 Tage im gesamten Betreuungsjahr.
Ich bin mir bewusst, dass diese 8 Wochen auch für viele Eltern eine Herausforderung darstellen können. Gerade in den Sommerferien bieten wir als Gemeinde jedes Jahr ein Betreuungsangebot an, um den Eltern entgegenzukommen und eine Entlastung zu schaffen. Dies ist eine der Maßnahmen, mit der wir den Bedürfnissen der Familien gerecht werden, auch wenn wir wissen, dass diese Zeit nicht immer einfach zu überbrücken ist.
Es gibt zudem pädagogische und psychologische Gründe, die gegen eine ganzjährige Betreuung sprechen. Kinder brauchen regelmäßige Pausen von strukturierten Bildungs- und Betreuungsangeboten, um sich frei entfalten zu können. Dauerhafte institutionelle Betreuung könnte zu Reizüberflutung und Stress führen, was die Entwicklung negativ beeinflussen kann. Auch die Bindung zwischen Eltern und Kindern würde durch eine ständige Betreuung geschwächt, da die gemeinsame Zeit für den Beziehungsaufbau reduziert wird.
Ein weiteres Risiko einer ganzjährigen Betreuung ist die Überlastung der Kinder. Kinder brauchen Zeit für selbstbestimmtes Lernen, kreative Impulse und individuelle Entfaltung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ihre intrinsische Motivation zum Entdecken und spielerischen Lernen sinkt.
Natürlich bin ich mir darüber bewusst, dass auch in einem Ganzjahresbetrieb Kinder einige Wochen Ferien genießen könnten. Doch an dieser Stelle kommt das nächste wichtige Problem ins Spiel: die finanziellen Auswirkungen.
Längere Öffnungszeiten und mehr Personal bedeuten höhere Kosten – nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die Eltern. Um die Qualität der Betreuung aufrechtzuerhalten, wäre es notwendig, die Einrichtungen an externe Träger zu vergeben, was die Ausgaben weiter erhöhen würde. Dies würde die finanzielle Belastung für die Familien steigern und den Kindergarten teurer machen.
Schließlich möchte ich betonen, dass die tatsächliche Schließzeit von 8 Wochen und 2 Tagen eine sachliche Grundlage für die Diskussion bietet. Es scheint, dass diese Thematik teils übertrieben dargestellt wurde. Natürlich ist es verständlich, dass jede Familie individuelle Herausforderungen hat, aber es ist wichtig, den Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten zu richten und Thematiken nicht künstlich aufzublasen.
Die Behauptung, dass Eltern ihre Kinder in Nachbargemeinden unterbringen müssten, ist schlichtweg falsch. Ich habe mit den Nachbargemeinden Admont, Lassing, Trieben und Selzthal gesprochen und dort sind keine längeren Öffnungszeiten im Vergleich zu uns vorhanden.
In der Politik ist es wichtig, auf Fakten und nicht auf Polemik oder Übertreibungen zurückzugreifen.
Ich setze mich dafür ein, dass wir diese Diskussion auf der Grundlage von Tatsachen führen.
Herzlichst,
Ihr Bürgermeister
Günter Gangl
Beratungen jeweils Dienstag im Sitzungszimmer des Rathauses Rottenmann von 9 bis 12 Uhr:
am 10. Dezember 2024
Termine 2025:
am 21. Jänner 2025
am 25. Februar 2025
am 25. März 2025
am 22. April 2025
am 20. Mai 2025
am 24. Juni 2025
am 22. Juli 2025
am 23. September 2025
am 21. Oktorber 2025
am 18. November 2025
am 16. Dezember 2025
Termine finden ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung bei Frau Huber Katharina unter Tel. 0676/88015 8334 statt.

Amtssignatur der Stadtgemeinde Rottenmann gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde Rottenmann im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Rottenmann auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebraucht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://rottenmann.at/amtssignatur/
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunkt und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Treffpunkt jeden Montag um 9 Uhr am Rathausvorplatz
2 Gruppen – 1 x gemütlich, 1 x sportlich
Bei JEDEM Wetter!!
Pause in den Sommerferien!
Klimaticket Steiermark
Die Stadtgemeinde Rottenmann hat zwei übertragbare Klimatickets Steiermark angekauft und stellt diese der Bevölkerung leihweise zur Verfügung.
Die Vergabe erfolgt kostenlos nur an GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Rottenmann unter Vorlage eines Ausweises (davon wird im Stadtamt eine Kopie erstellt) und ist tageweise oder für maximal 3 aufeinanderfolgende Werktage pro Monat möglich. Reservierungen max. einen Monat im Vorhinein.
Auskunft und Reservierung im Bürgerservice bei Heike König, Tel.: 03614/2411-28
Freie Seniorenwohnung Wohnungsgröße: 39,88 m² Verfügbar ab: 1.12.2025 Miete: € 433,64 (inkl. Betriebs- und Heizkosten)
Freie Seniorenwohnung Wohnungsgröße: 51,41 m² Verfügbar ab: 1.11.2025 Miete: € 680,94 (inkl. Betriebs- und Heizkosten)
Freie Seniorenwohnung Wohnungsgröße: 55,43 m² Verfügbar ab: sofort Miete: € 677,33 (inkl. Betriebs- und Heizkosten)
AMTSSTUNDEN
Montag & Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag & Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
KONTAKT
Hauptstraße 56
8786 Rottenmann
Telefon: +43(0) 3614 2411-0
Telefax: +43(0) 3614 2411–58
E-Mail:rathaus@rottenmann.at
BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE
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+43(0) 3614 2411-0