Stadtpfarre Rottenmann
Evangelisches Pfarramt AB
Beachten Sie die Abgabefrist 31. März 2026! Die Verordnung: Zweitwohnsitz-und-Wohnungsleerstandsabgabe Die Erklärungen: Zweitwohnsitzabgabe_Erklaerung Wohnungsleerstandsabgabe_Erklaerung
Freie Gemeindewohnung Wohnfläche: 34,40 m² Verfügbar ab: 1.3.2026 Miete: € 325,73 (inkl. Betriebs- und Heizkosten)
09.02. bis 20.02.2026 Bekanntgabe der geplanten Landezonen in der Steiermark und Ersuchen um Unterstützungsleistung
AMTSSTUNDEN
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